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Urteil preisfreier Wohnraum
Schlagworte
preisfreier Wohnraum; Mietpreisüberhöhung; Änderung des Mietniveaus
Leitsatz
Wird von dem Mieter preisfreien Wohnraums ein Verstoß gegen § 5 Abs. 1 WiStG (mit den daraus zu ziehenden Folgerungen) für einen zurückliegenden Zeitraum geltend gemacht, so sind der Vereinbarung nachfolgende Änderungen der ortsüblichen Vergleichsmiete gegebenenfalls zu berücksichtigen (Anschluß an die Rechtsentscheide des OLG Hamm vom 3. März 1983 = RES § 5 WiStG Nr. 6 und des OLG Frankfurt vom 4. April 1985 = RES § 5 WiStG Nr. 11).
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