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Urteil Originärer Einzelrichter, Verfassungsgebot des gesetzlichen Richters
Schlagworte
Originärer Einzelrichter, Verfassungsgebot des gesetzlichen Richters
Leitsatz
Die Entscheidung über die Zulassung der Rechtsbeschwerde obliegt nicht dem Einzelrichter, sondern dem Kollegium (§ 75 GVG). Bejaht er mit der Zulassungsentscheidung zugleich die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache, ist seine Entscheidung objektiv willkürlich und verstößt gegen das Verfassungsgebot des gesetzlichen Richters.
(Leitsatz der Redaktion)
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