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Urteil Originäre Gewährung einer Räumungsfrist in einem isolierten Beschluss während des noch laufenden Berufungsverfahrens


Schlagworte

Originäre Gewährung einer Räumungsfrist in einem isolierten Beschluss während des noch laufenden Berufungsverfahrens

Leitsatz

Ist der Mieter von Wohnraum erstinstanzlich zur Räumung verurteilt worden, ist das Berufungsgericht zur originären Gewährung einer Räumungsfrist gemäß § 721 Abs. 1 ZPO nicht nur in dem Berufungsurteil oder einem die Berufung des Mieters zurückweisenden Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO befugt, sondern auch in einem isolierten Beschluss während des noch laufenden Berufungsverfahrens.

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