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Urteil Optionsrecht
Schlagworte
Optionsrecht; Mietanpassung
Leitsatz
Haben die Parteien vereinbart, daß dem Mieter ein Optionsrecht ein-geräumt wird, daß bei Wahrnehmung der Option eine Anpassung des Mietzinses erfolgt und daß, wenn eine Einigung über die Höhe des Mietzinses nicht erreicht wird, das Mietverhältnis nach Ablauf der vereinbarten Mietdauer endet, dann führt die Nichteinigung zur Be-endigung des Mietverhältnisses, wenn der Vermieter nicht treuwidrig überhöhte Mietzinsforderungen gestellt hat.
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