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Urteil Opferrente
Schlagworte
Opferrente; Mindestdauer der Freiheitsentziehung für Haftopferzuwendung; Jugendwerkhof
Leitsatz
Eine Freiheitsentziehung ist „mindestens sechs Monate erlitten", wenn sie tatsächlich mindestens 180 Tage gedauert hat (Anschluss an die h. M.).
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