« zurück zur Suche

Urteil Nutzungsvertrag mit Garagengemeinschaften


Schlagworte

Nutzungsvertrag mit Garagengemeinschaften; DDR; Kündigung

Leitsätze

1. Mündlich geschlossene Nutzungsverträge können nach dem 3. Oktober 1990 deswegen fortbestanden haben, weil sie von den Vertragsparteien bestätigt worden sind.

2. Auf Garagengemeinschaften in den neuen Bundesländern sind weiterhin die §§ 266 ff. ZGB anzuwenden.

3. Die Kündigung eines Nutzungsvertrages mit einer Garagengemeinschaft muß sämtlichen Mitgliedern der Gemeinschaft gegenüber erklärt werden.

4. Nutzungsverträge mit Garagengemeinschaften sind bis zum 31. Dezember 1999 nicht ordentlich kündbar; vielmehr gilt bis zu diesem Zeitpunkt eine allgemeine Kündigungssperre.

5. Diese Kündigungssperre des § 23 Abs. 2 SchuldRAnpG ist mit Art. 3 und mit Art. 14 GG vereinbar.

Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.

Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?

Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.

nur 5,- € / Monat

Sie kaufen

DoReMi-Zugang bis zum 31.12.2025 (8 Monate)
  • Den aktuellen (Rest-)Monat schenken wir Ihnen.
  • Anschließende automatische Verlängerung um 12 Monate.
  • Kündigung (mit Rückerstattung) 1 Monat zum Quartalsende.
40,- €
(inkl. MwSt.)

Haben Sie bereits ein Konto? Jetzt anmelden

Rechnungs- & Login-Daten
Zahlungsdaten SEPA-Lastschrift

Zusammenfassung

Sie kaufen unbegrenzten Zugang zur DoReMi mit einer Vertragslaufzeit bis zum 31.12.2025 zum Preis von
40,- € inkl. 7% MwSt. (= 2,62 €).

Im Anschluss an die Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag um 12 Monate zum Preis von 60,- € (inkl. MwSt.).

Eine Kündigung ist mit einer Frist von 1 Monat zum Quartalsende möglich.