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Urteil Nutzungsgebühr für Dauerwohnrecht
Schlagworte
Nutzungsgebühr für Dauerwohnrecht; Instandhaltungsrücklage
Leitsatz
Darf die Nutzungsgebühr für ein Dauerwohnrecht auch die Ansparung von Beträgen für die Instandsetzung gemeinschaftlicher Anlagen und Einrichtungen des „Grundstücks" enthalten, bezieht sich dies auch auf gemeinsam zu benutzende Gebäudebestandteile (wie etwa das Treppenhaus), nicht aber auf Dach und Balkone.
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