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Urteil Nutzung als Ferienwohnung im allgemeinen Wohngebiet
Schlagworte
Nutzung als Ferienwohnung im allgemeinen Wohngebiet; Verstoß gegen Gebot der Rücksichtnahme; Begriff „Wohnen“ im Planungsrecht
Leitsatz
Die Nutzung von Wohnungen als Ferienwohnungen in einem allgemeinen Wohngebiet kann gegen das Gebot der Rücksichtnahme verstoßen.
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