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Urteil Notwendiger Parteivortrag zur Darlegung von Feuchtigkeit im Keller
Schlagworte
Notwendiger Parteivortrag zur Darlegung von Feuchtigkeit im Keller
Leitsatz
Um das Gericht in die Lage zu versetzen, einen angemessenen Minderungsbetrag wegen behaupteter Feuchtigkeit in einem Berliner Altbaukeller zu ermitteln, obliegt es dem Mieter, die Voraussetzungen des Anspruchs durch Angabe der tatsächlichen Umstände und Auswirkungen hinreichend vorzutragen. Lediglich die Behauptung, der Keller sei fortwährend feucht oder völlig unbenutzbar, genügt nicht.
(Leitsatz der Redaktion)
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