Urteil Notwendige Gerichtsentscheidung zum Streitwert
Schlagworte
Notwendige Gerichtsentscheidung zum Streitwert; Auskunftsanspruch; Trennungsunterhalt; Verfahrensfehler; Einkommensverhältnisse; Vermögensverhältnisse; mangelnde Streitwertfestsetzung; Tierhaltung; Hundehaltung; Zulassung der Berufung
Leitsatz
Hat das erstinstanzliche Gericht keine Veranlassung gesehen, die Berufung nach § 511 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 ZPO zuzulassen, weil es von einer Beschwer über 600 € ausgegangen ist, und hat das Berufungsgericht diese Entscheidung nicht nachgeholt, obwohl es von einer geringeren Beschwer ausgegangen ist (vgl. BGH Urteil vom 14. November 2007 - VIII ZR 340/06 - GE 2008, 48 = NJW 2008, 218 und Beschluss vom 3. Juni 2008 - VIII ZB 101/07 - WuM 2008, 614), kann das Rechtsbeschwerdegericht im Rahmen der Erheblichkeit dieses Verfahrensfehlers prüfen, ob eine Zulassung der Berufung geboten gewesen wäre.
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