Urteil Notwendige Berufungszulassung bei divergierender Rechtsprechung
Schlagworte
Notwendige Berufungszulassung bei divergierender Rechtsprechung; verspätete Betriebskostenabrechnung durch Postverschulden; Gewährleistung des gesetzlichen Richters; Abweichung von von Entscheidung eines höherrangigen Gerichts, einer gleichrangigen Entscheidung eines anderen Richters desselben Gerichts oder von einer Entscheidung eines anderen gleichrangigen Gerichts; Divergenzlage; Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung
Leitsatz
Die verfassungsrechtlich verbürgte Gewährleistung des gesetzlichen Richters ist verletzt, wenn ein Gericht die Verpflichtung zur Zulassung eines Rechtsmittels willkürlich außer Acht lässt. Das Amtsgericht hat die Berufung zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zuzulassen, wenn die amtsgerichtliche Entscheidung von der Entscheidung eines höherrangigen Gerichts, von einer gleichrangigen Entscheidung eines anderen Richters desselben Gerichts oder von einer Entscheidung eines anderen gleichrangigen Gerichts abweicht.
(Leitsatz der Redaktion)
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