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Urteil Neubewertung durch das Vollstreckungsgericht im Zwangsversteigerungsverfahren, Verkehrswertfestsetzung
Schlagworte
Neubewertung durch das Vollstreckungsgericht im Zwangsversteigerungsverfahren, Verkehrswertfestsetzung
Leitsatz
Die formelle Rechtskraft des Beschlusses über die Festsetzung des Verkehrswertes steht einer Neubewertung durch das Vollstreckungsgericht nicht entgegen, wenn wesentliche neue Tatsachen eine Anpassung erfordern, die durch eine Beschwerde gegen die Wertfestsetzung nicht mehr geltend gemacht werden konnten.
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