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Urteil Neu-für-Alt-Abzug beim Aufwendungsersatzanspruch aus Mietermängelbeseitigung
Schlagworte
Neu-für-Alt-Abzug beim Aufwendungsersatzanspruch aus Mietermängelbeseitigung
Leitsatz
Ein Vermieter, der seinem Mieter Ersatz von Aufwendungen für eine Mängelbeseitigung (Wassereinbruch) in die Mietwohnung schuldet, kann einwenden, daß fällige, dem Mieter obliegende Schönheitsreparaturen in Wege eines Neu-für-Alt-Abzugs zu berücksichtigen sind. (Leitsatz der Redaktion)
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