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Urteil Nachweis des Einheitswertes durch Beschluss über Verkehrswert


Schlagworte

Nachweis des Einheitswertes durch Beschluss über Verkehrswert

Leitsatz

1. Dass die von § 10 Abs. 3 Satz 1 ZVG für einen Beitritt der Wohnungseigentümergemeinschaft zu einem Zwangsversteigerungsverfahren im Rang von § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG verlangte Wertgrenze von 3 % des Einheitswerts überschritten ist, kann dadurch bewiesen werden, dass die Forderung, wegen der der Beitritt beantragt wird, 3 % des rechtskräftig festgesetzten Verkehrswerts des Versteigerungsobjekts übersteigt.

2. Dass die für einen Beitritt zu einem Zwangsversteigerungsverfahren wegen einer Hausgeldforderung verlangte Wertgrenze von 3 % des Einheitswerts überschritten ist, kann durch den rechtskräftigen Beschluss über die Festsetzung des Verkehrswerts bewiesen werden.

(Leitsatz 2 durch die Redaktion)

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