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Urteil Nachholung der Erläuterung zur Betriebskostenabrechnung auch während des Rechtsstreits
Schlagworte
Nachholung der Erläuterung zur Betriebskostenabrechnung auch während des Rechtsstreits
Leitsätze
1. Nach ständiger Rechtsprechung der Kammer ist eine fehlende Erläuterung zu einer Betriebskostenabrechnung auch später nachholbar. 2. Anders ist es nur, wenn die nachgeholten Erläuterungen dazu führen würden, daß sich der Mieter aus den Einzelangaben eine eigene Abrechnung zusammenstellen muß.
(Leitsätze der Redaktion)
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