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Urteil Nachhaftung von GbR-Gesellschaftern
Schlagworte
Nachhaftung von GbR-Gesellschaftern
Leitsatz
Streitigkeiten über die in § 128 HGB angeordnete persönliche Haftung des Gesellschafters einer Wohnungseigentümerin für Beitragsrückstände sind als Wohnungseigentumssache im Sinne von § 43 Nr. 2 WEG anzusehen.
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