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Urteil Nachforderungen aus Betriebskostenabrechnungen als Kündigungsgrund
Schlagworte
Nachforderungen aus Betriebskostenabrechnungen als Kündigungsgrund
Leitsatz
Eine Betriebskostennachforderung von mindestens zwei Monatsmieten rechtfertigt auch die fristlose Kündigung des Wohnraummietverhältnisses nach § 543 BGB. (Leitsatz der Redaktion)
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