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Urteil Nachforderung aus Betriebskostenabrechnung nach Soll-Vorschüssen


Schlagworte

Nachforderung aus Betriebskostenabrechnung nach Soll-Vorschüssen

Leitsatz

Hat der Vermieter in die Nebenkostenabrechnung Sollvorschüsse statt der tatsächlich geleisteten Vorauszahlungen eingestellt, ohne dies deutlich zu machen, kann er nach Ablauf der Abrechnungsfrist die nicht geleisteten Vorauszahlungen nicht mehr verlangen.

(Nichtamtlicher Leitsatz)

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