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Urteil Nacherbe
Schlagworte
Nacherbe; Nacherbfall; Verpflichtungsklage gegen Ablehnung der Rückübertragung
Leitsatz
Ein Nacherbe ist vor Eintritt des Nacherbfalls nicht i. S. des § 42 Abs. 2 VwGO befugt, die gegenüber dem Vorerben abgelehnte Rückübertragung eines Vermögenswertes mit einer Verpflichtungsklage weiterzuverfolgen.
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