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Urteil Nachbarliches Gemeinschaftsverhältnis
Schlagworte
Nachbarliches Gemeinschaftsverhältnis; Abwasserdurchleitung
Leitsatz
Der Eigentümer kann die Unterlassung der Durchleitung von Abwasser des Nachbarn durch einen offenen Kanal über sein Grundstück verlangen, wenn besondere vertrauenswürdige Umstände für die Beibehaltung der Abwasserdurchleitung nicht vorgetragen sind und die Abwasserentsorgung durch einen Anschluss an das Entwässerungsnetz der Anliegerstraße möglich ist.
(Leitsatz der Redaktion)
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