Urteil Nachbarklage, gerichtet auf bauaufsichtliches Einschreiten wegen Lichtemissionen durch glasierte Dachziegel und auf Aufhebung einer Baugenehmigung
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Nachbarklage, gerichtet auf bauaufsichtliches Einschreiten wegen Lichtemissionen durch glasierte Dachziegel und auf Aufhebung einer Baugenehmigung
Leitsätze
1. Im Rahmen einer Anfechtungsklage ist das Gericht nicht befugt, eine nicht getroffene Regelung aufzuheben.
2. Die Teilaufhebung einer Baugenehmigung hinsichtlich der Regelung der Dacheindeckung ist nicht möglich, weil ein Einfamilienhaus ohne Dacheindeckung nicht denkbar ist.
3. Die Bauaufsichtsbehörde darf regelmäßig auf das Fachwissen des Landesamts für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vertrauen.
4. Das Verwaltungsgericht ist weder zu einem schriftlichen Rechtsgespräch noch zu einem Hinweis auf seine Rechtsauffassung verpflichtet.
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