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Urteil Nach Ankündigung einer Modernisierungsmaßnahme als Instandsetzung keine Mieterhöhung, unterlassene Mitteilung über modernisierungsbedingte Mieterhöhung


Schlagworte

Nach Ankündigung einer Modernisierungsmaßnahme als Instandsetzung keine Mieterhöhung, unterlassene Mitteilung über modernisierungsbedingte Mieterhöhung

Leitsätze

1. Hat der Vermieter eine Modernisierungsmaßnahme sachlich falsch als Instandsetzungsmaßnahme angekündigt, ohne Angaben zu einer Mieterhöhung zu machen, ist diese auf Dauer ausgeschlossen.

2. Die entgegenstehende Entscheidung des BGH vom 2. März 2011 (VIII ZR 164/10) ist durch das Mietrechtsänderungsgesetz überholt.

(Leitsätze der Redaktion)

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