Urteil Mögliche Überprüfung einer unanfechtbaren Rehabilitierungsentscheidung, Einweisung in ein Spezialkinderheim nach mehrmaligen, durch sexuelle Übergriffe des bei der Stasi beschäftigten Vaters bedingten Fluchtversuchen aus Mädchenheim
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Mögliche Überprüfung einer unanfechtbaren Rehabilitierungsentscheidung, Einweisung in ein Spezialkinderheim nach mehrmaligen, durch sexuelle Übergriffe des bei der Stasi beschäftigten Vaters bedingten Fluchtversuchen aus Mädchenheim
Leitsatz
Die Überprüfung einer unanfechtbaren Rehabilitierungsentscheidung ist jedenfalls dann zuzulassen, wenn neue Tatsachen oder Beweismittel im Sinne vorgebracht werden, und wenn die Tatsachen glaubhaft sind oder doch eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür spricht, dass sie glaubhaft gemacht werden können; neu sind die Tatsachen oder Beweismittel, wenn sie dem erkennenden Gericht nicht bekannt waren, oder wenn sie zwar bekannt waren, aber der Entscheidung nicht zugrunde gelegt worden sind, obwohl das möglich gewesen wäre.
(Leitsatz der Redaktion)
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