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Urteil Modernisierungszuschlag


Schlagworte

Modernisierungszuschlag; nicht zu vertretende Maßnahme; Umstellung von Stadtgas auf Erdgas; Abzug von Instandsetzungskosten

Leitsatz

Der Austausch des Gasherdes wegen der Umstellung von Stadtgas auf Erdgas ist als vom Vermieter nicht zu vertretende bauliche Maßnahme anzusehen, die einen Zuschlag gem. § 3 MHG rechtfertigt. Dabei sind jedoch die aktuellen Instandsetzungskosten von dem Gesamtbetrag abzuziehen.

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