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Urteil Modernisierungsmaßnahmen im Milieuschutzgebiet, fehlende öffentlich-rechtliche Genehmigung, Anbietung einer Ersatzwohnung


Schlagworte

Modernisierungsmaßnahmen im Milieuschutzgebiet, fehlende öffentlich-rechtliche Genehmigung, Anbietung einer Ersatzwohnung

Leitsatz

Für Maßnahmen, die dem Vermieter aus baurechtlichen Gründen nicht erlaubt sind (hier: fehlende öffentlich-rechtliche Genehmigung für Modernisierungsarbeiten in einem Milieuschutzgebiet) besteht kein Duldungsanspruch gegenüber dem Mieter. Wäre dem Mieter während der Durchführung der Modernisierung ein Verbleiben in der Wohnung nicht zuzumuten, muss der Vermieter in der Modernisierungsankündigung dem Mieter mitteilen, wo er für die Dauer der Maßnahme wohnen kann. Kommt der Vermieter dieser Pflicht nicht nach, ist die Ankündigung nach § 555c Abs. 1 BGB formell unwirksam.

(Leitsatz der Redaktion)

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