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Urteil Modernisierungsankündigung des Voreigentümers und Veräußerung


Schlagworte

Modernisierungsankündigung des Voreigentümers und Veräußerung; keine Mitteilungspflicht der Heizkosten bei Einbau einer Gasetagenheizung; allgemein üblicher Zustand in Ost-Berlin; Gasetagenheizung anstelle von Gaseinzelöfen/Gasraumheizern/Gasaußenwan dheizern

Leitsätze

1. Der Erwerber tritt nach Eintragung im Grundbuch in die Rechte und Pflichten aus dem Mietverhältnis ein und kann sich auf eine Modernisierungsankündigung des Voreigentümers berufen.

2. Die Umstellung von Gaseinzelofen bzw. Gasaußenwandheizern auf Gasetagenheizung ist eine Modernisierung; soll eine Gasetagenheizung eingebaut werden, müssen die zu erwartenden Heizkosten nicht mitgeteilt werden.

3. Im Ostteil Berlins gab es 1995 nur in 27,1 % der Wohnungen eine Sammelheizung, so daß der Mieter sich auf eine unzumutbare Belastung durch die Miethöhe berufen kann.

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