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Urteil Modernisierung
Schlagworte
Modernisierung; Duldungspflicht des Mieters; Einbau einer Gasetagenheizung; finanzielle Härte; allgemein üblicher Zustand
Leitsatz
Der Einbau einer Gasetagenheizung stellt lediglich einen allgemein üblichen Zustand her (gegen Rechtsentscheid des KG vom 19. Sep-tember 1985, GE 85, 1093).
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