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Urteil Modernisierung
Schlagworte
Modernisierung; Duldungspflicht des Mieters; Elektronachtspeicheröfenausbau; Fernwärmeanschluss
Leitsatz
Das Entfernen von Elektronachtspeicheröfen und den Anschluß an das Fernwärmenetz der BEWAG hat ein Mieter gem. § 541 b BGB zu dulden.
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