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Urteil Modernisierung
Schlagworte
Modernisierung; Duldungspflicht des Mieters; Härte
Leitsatz
Übersteigt der Mietzins nach Modernisierung das Nettoeinkommen des Mieters um mehr als 40 %, ist er zur Duldung der Maßnahmen nicht verpflichtet.
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