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Urteil Modernisierung
Schlagworte
Modernisierung; Duldungspflicht; Sammelheizung; allgemein üblicher Zustand
Leitsätze
1. Über die Klage auf Zustimmung zu künftigen Modernisierungsmaßnahmen ist aufgrund der Rechtslage zu entscheiden, wie sie zur Zeit der letzten mündlichen Verhandlung besteht.
2. § 541 b BGB schränkt die Duldungspflicht des Mieters gegenüber der Rechtslage des aufgehobenen § 20 ModEnG ein. (Nichtamtliche Leitsätze)
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