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Urteil Mindestanforderungen an Betriebskostenabrechnung
Schlagworte
Mindestanforderungen an Betriebskostenabrechnung; Abrechnungseinheit; Gesamtfläche; Wirtschaftseinheit; keine Angabe der Einzelgebäude einer Abrechnungseinheit; kein Vorwegabzug für Wasser bei verbrauchsabhängiger Abrechnung
Leitsatz
Eine formell wirksame Nebenkostenabrechnung erfordert auch unter dem Gesichtspunkt gedanklicher Nachvollziehbarkeit nicht, dass der Abrechnung entnommen werden kann, welche Gebäude zu der Abrechnungseinheit zusammengefasst sind, die der angegebenen Gesamtfläche zugrunde liegen.
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