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Urteil Minderungsquote für feuchten Keller
Schlagworte
Minderungsquote für feuchten Keller
Leitsatz
Bei der Berechnung der Minderung ist neben dem Flächenanteil auch der Nutzungszweck zu berücksichtigen (hier: Minderung von 10 % für feuchten Keller bei einer Wohnfläche von 99,59 m2 und einer Gesamtnutzfläche von 135,63 m2).
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