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Urteil Minderung wegen Lärms durch Nutzung als Ferienwohnung


Schlagworte

Minderung wegen Lärms durch Nutzung als Ferienwohnung; Partylärm; Touristen; Lärmprotokoll; Umfang der Darlegungslast des Mieters; rechtliches Gehör

Leitsatz

Zur Darlegung wiederkehrender Beeinträchtigungen des Mietgebrauchs genügt eine Beschreibung, aus der sich ergibt, um welche Art von Beeinträchtigungen (Partygeräusche, Musik, Lärm durch Putzkolonnen auf dem Flur o. Ä.) es geht, zu welchen Tageszeiten, über welche Zeitdauer und in welcher Frequenz diese ungefähr auftreten; der Vorlage eines „Protokolls" bedarf es nicht.

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