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Urteil Minderung wegen Lärms durch Nutzung als Ferienwohnung
Schlagworte
Minderung wegen Lärms durch Nutzung als Ferienwohnung; Partylärm; Touristen; Lärmprotokoll; Umfang der Darlegungslast des Mieters; rechtliches Gehör
Leitsatz
Zur Darlegung wiederkehrender Beeinträchtigungen des Mietgebrauchs genügt eine Beschreibung, aus der sich ergibt, um welche Art von Beeinträchtigungen (Partygeräusche, Musik, Lärm durch Putzkolonnen auf dem Flur o. Ä.) es geht, zu welchen Tageszeiten, über welche Zeitdauer und in welcher Frequenz diese ungefähr auftreten; der Vorlage eines „Protokolls" bedarf es nicht.
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