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Urteil Minderung bei Schimmelpilz


Schlagworte

Minderung bei Schimmelpilz; Verlust des Minderungsrechts durch vorbehaltlose Mietzahlung über sechs Monate

Leitsätze

1. Der Mieter von Geschäftsräumen ist zur Minderung wegen Schimmels berechtigt, wenn die Heizung für die Räume im Souterrain nachts heruntergedreht wird; dieses ökonomische Heizverhalten ist nicht zu beanstanden.

2. Durch vorbehaltlose Mietzahlung über sechs Monate verliert der Geschäftsraummieter sein Minderungsrecht.

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