« zurück zur Suche
Urteil Minderung
Schlagworte
Minderung; Mangel; Altbau; Schallisolierung; Lärmbelästigung; Mietereinbauten
Leitsatz
1. Nur eine substantiierte Darlegung von Lärmbelästigungen berechtigt den Mieter zur Minderung; ein Tatsachenvortrag, wonach fast rund um die Uhr Geräusche, Unterhaltungen und Gähnen aus der Nachbarwohnung zu hören sei, ist zu pauschal.
2. Der Vermieter schuldet eine Nachbesserung der Schalldämmung regelmäßig nur dann, wenn die Geräuschbelästigung unzumutbar ist.
3. Der Mieter hat nur ausnahmsweise einen Anspruch, daß der Vermieter den Einbau einer Gasetagenheizung genehmigt.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat