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Urteil „Milieuschutzsatzung“ für das Gebiet „Reinickendorfer Straße“ im Bezirk Mitte (OT Wedding) aufgrund materieller Abwägungsmängel unwirksam


Schlagworte

„Milieuschutzsatzung“ für das Gebiet „Reinickendorfer Straße“ im Bezirk Mitte (OT Wedding) aufgrund materieller Abwägungsmängel unwirksam

Leitsatz

Die Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB („Milieuschutzsatzung“) für das Gebiet „Reinickendorfer Straße“ im Bezirk Mitte von Berlin, Ortsteil Wedding, vom 4. September 2018 ist aufgrund materieller Mängel bei der notwendigen Abwägung unwirksam, weil der Verordnungsgeber sich bei seiner Annahme, im Gebiet „Reinickendorfer Straße“ bestehe die abstrakte Gefahr, dass ohne den Erlass der Verordnung im Erhaltungsgebiet infolge baulicher Maßnahmen i.S.v. § 172 Abs. 1 Satz 1 BauGB eine unerwünschte Veränderung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung eintritt, auf die Untersuchungsergebnisse für ein anderes Gebiet gestützt hat.

(Leitsatz der Redaktion)

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