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Urteil Mietzinsfestsetzung nach Optionsausübung


Schlagworte

Mietzinsfestsetzung nach Optionsausübung; billiges Ermessen; Option; Neuverhandlung über Miete; Vertragsverlängerung; Bestimmung der Miethöhe durch Gericht

Leitsatz

Enthält der Mietvertrag die Regelung, dass der Mietzins bei Ausübung der Option neu zu verhandeln ist, und erzielen die Parteien keine Einigung über dessen Höhe, ist die Miete nach den Grundsätzen der §§ 315, 316 BGB zu bestimmen.

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