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Urteil Mietvertragsabschluss durch Hausverwaltung


Schlagworte

Mietvertragsabschluss durch Hausverwaltung; Herausgabeverlangen; Besitzrecht

Leitsatz

Vermietet eine Hausverwaltung abredewidrig im eigenen Namen, kann der Mieter sich gegenüber dem Herausgabeverlangen des Eigentümers nicht auf ein Recht zum Besitz berufen.

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