Urteil Mietspiegelmerkmale "aufwendiger Stuck", "kein nutzbarer Balkon"
Schlagworte
Mietspiegelmerkmale "aufwendiger Stuck", "kein nutzbarer Balkon"
Leitsätze
1. Das wohnwerterhöhende Merkmal "aufwendiger Stuck" nach dem Berliner Mietspiegel 1998 liegt nicht vor bei Ausstattung mit schlichter Mittelrosette und umlaufendem Band bzw. kleiner Mittelrosette.
2. Keine Einführung zusätzlicher Merkmale in die Mietspiegel Orientierungshilfe.
3. Ein fehlender Balkon ist nach der Orientierungshilfe des Berliner Mietspiegels wie ein "nicht nutzbarer Balkon" zu behandeln.
(Außer dem aus den Entscheidungsgründen formulierten Leitsatz enthält das Urteil keine Begründung; die Redaktion.)
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