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Urteil Mietspiegel als Beweismittel bei Verfahren nach § 5 WiStG
Schlagworte
Mietspiegel als Beweismittel bei Verfahren nach § 5 WiStG
Leitsatz
Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn das Gericht zur Feststellung einer Mietpreisüberhöhung nach § 5 WiStG im Regelfall ausschließlich den Mietspiegel als Beweismittel heranzieht. (Leitsatz der Redaktion)
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