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Urteil Mietspiegel 2003 einschließlich Orientierungshilfe Beweismittel
Schlagworte
Mietspiegel 2003 einschließlich Orientierungshilfe Beweismittel; analoge Anwendung von wohnwerterhöhenden Sondermerkmalen
Leitsatz
1. Es liegt im Interesse aller Parteien, Mieterhöhungsansprüche in der Regel ohne Gutachten durchzuführen, so daß die Orientierungshilfe auch als Beweismittel anzuwenden ist.
2. Der Zuschlag für das Sondermerkmal "Nutzbarer Dachgarten/Dachterrasse" ist erst recht für einen nutzbaren Garten mit direktem Zugang zum Wasser gerechtfertigt.
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