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Urteil Mietspiegel 1994 kein Beweismittel in München
Schlagworte
Mietspiegel 1994 kein Beweismittel in München
Leitsatz
Der Mietspiegel für München 1994 ist als Beweismittel für die Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete im Sinne des § 2 MHG ungeeignet.
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