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Urteil Mietpreisüberhöhung
Schlagworte
Mietpreisüberhöhung; übliche Miete; Stichtagszuschlag
Leitsätze
1. Zur Feststellung einer Mietpreisüberhöhung ist der Berliner Mietspiegel als Beweismittel heranzuziehen.
2. Ein Stichtagszuschlag kommt entgegen dem Rechtsentscheid des OLG Stuttgart in der Regel nicht in Betracht.
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