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Urteil Mietminderung bei Bauarbeiten, Rückforderungsanspruch des Mieters
Schlagworte
Mietminderung bei Bauarbeiten, Rückforderungsanspruch des Mieters
Leitsätze
1. Für Beeinträchtigungen anlässlich einer energetischen Sanierung (Baulärm, Verschmutzungen und Sichtbehinderung durch Gerüst) ist eine Mietminderung von 5 % anzunehmen; werden zeitweise noch die Fenster mit Plastikplanen verklebt, sind weitere 5 % Minderung angemessen.
2. Eine Rückzahlung der Minderungsbeträge ist nur ausgeschlossen, wenn der Mieter Kenntnis von der Nichtschuld hatte; die Darlegungs- und Beweislast dafür trägt der Vermieter.
(Leitsätze der Redaktion)
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