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Urteil Mietminderung
Schlagworte
Mietminderung; Mangel; vertragsgemäßer Gebrauch; Schallschutz; Geräusche durch Wasserarmaturen
Leitsatz
Geräusche von laufendem Wasser sowie von der Betätigung der Badezimmerarmaturen im angrenzenden Schlafzimmer der Wohnung stellen keinen Mangel der Mietsache dar.
(Leitsatz der Redaktion)
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