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Urteil Mietminderung, Sachmangel, Darlegungslast, Mängeleinrede, Zurückbehaltungsrecht
Schlagworte
Mietminderung, Sachmangel, Darlegungslast, Mängeleinrede, Zurückbehaltungsrecht
Leitsatz
Für die Minderung des Mietzinses muss der Mieter nur einen konkreten Sachmangel darlegen; das Maß der Gebrauchsbeeinträchtigung und damit die Höhe der Minderung ist vom Gericht festzusetzen.
(Nichtamtlicher Leitsatz)
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