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Urteil Mietkaution und unzulässige Fälligkeitsabrede


Schlagworte

Mietkaution und unzulässige Fälligkeitsabrede; Ratenzahlung; Kostenpauschale für Ablichtung von Betriebskostenunterlagen

Leitsätze

1. Eine Kautionsvereinbarung (als Sicherheit eine Geldsumme) ist wirksam, auch wenn dem Mieter nicht ausdrücklich Teilzahlungen (drei gleiche monatliche Raten) zugestanden werden. In diesem Fall ist zwar die von der zwingenden gesetzlichen Regelung abweichende Fälligkeitsvereinbarung unwirksam, an deren Stelle tritt jedoch die gesetzliche Regelung. 2. Der Vermieter kann für die Überlassung von Ablichtungen der einer Betriebskostenabrechnung zugrunde liegenden Rechungsbelege Kostenerstattung bis zur Höhe von 0,25 e je Ablichtung verlangen.

(Leitsätze der Redaktion)

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