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Urteil Mietkaution
Schlagworte
Mietkaution; Verpfändung eines Sparguthabens; fehlende Teilzahlungsmöglichkeit
Leitsatz
Eine zu Lasten des Mieters abweichende Vereinbarung hinsichtlich des Ratenzahlungsrechtes führt nicht zur Unwirksamkeit der Kautionsabrede insgesamt. Die als solche nicht zu beanstandende Kautionsabrede bleibt wirksam. Dem Mieter steht jedoch das gesetzlich vorgesehene Ratenzahlungsrecht zu. (Leitsatz der Redaktion)
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