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Urteil Mietgebrauch
Schlagworte
Mietgebrauch, Breitbandkabelanschluss, Gemeinschaftsantennenanlage
Leitsatz
Der Vermieter darf bei nachträglichem Anschluß des Hauses an das Breitbandkabelnetz eine vorhandene Gemeinschaftsantennenanlage demontieren.
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