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Urteil Mietermehrheit
Schlagworte
Mietermehrheit; Mitmieter; Kautionsrückzahlungsanspruch
Leitsatz
Mehrere Mitmieter einer Wohngemeinschaft bilden eine BGB-Gesellschaft, so daß Ansprüche aus dem Mietvertrag wie etwa auf Rückzahlung der Kaution nur von allen Gesellschaftern gemeinsam eingeklagt werden können.
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